Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) Lehrgang Gebäudehüllenplaner

Wegen der besseren Lesbarkeit und zur Sprachvereinfachung wird im vorliegenden Dokument teilweise die männliche Form verwendet; sie steht stellvertretend für alle Geschlechter.

1. Geltungsbereich

Die vorliegenden AGB regeln das Verhältnis zwischen dem Verein Trägerschaft Gebäudehüllenplaner und ihren Teilnehmenden und gelten für sämtliche angebotenen Dienstleistungen). Abänderungen bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Schriftlichkeit.

2. Anmeldung/Vertragsschluss

Die Anmeldung hat schriftlich oder elektronisch mit dem Anmeldeformular bis zu dem in der Ausschreibung angegeben Anmeldetermin zu erfolgen. Mit der Anmeldung anerkennen die Teilnehmenden diese AGB. Die Teilnehmerzahl ist begrenzt. Anmeldungen werden in der Reihenfolge des Eintreffens berücksichtigt und schriftlich bestätigt. Mit der schriftlichen Bestätigung kommt ein gültiger Vertrag zwischen dem Verein Trägerschaft Gebäudehüllenplaner und der Teilnehmerin oder dem Teilnehmer zustande. Die Einladung und die Rechnung für den Lehrgang werden 4 Wochen vor Beginn zugestellt.

3. Preise

Die Preise beinhalten die Vollkosten (nachfolgend Kosten genannt) sowie die digitalen Lernmedien, die Ausbildungsunterlagen und das Material. Alle Preise verstehen sich inkl. Mehrwertsteuer (MwSt.). Allfällige Rückvergütungen für Verbandmitglieder müssen die Teilnehmenden selbst bei ihren Verbänden beantragen. Auch die Einforderung der Subjektfinanzierung beim SBFI nach der Abschlussprüfung ist Sache der Teilnehmenden.

4. Nicht inbegriffene Leistungen

In den Preisen nicht inbegriffen sind zusätzliche Kopier-, Schreibmaterialaufwände und Literatur, Bücher, Normen, Richtlinien und Leitsätze der Fachverbände in Papierform. Elektronische Hilfsmittel stehen den Teilnehmenden nicht zur Verfügung und müssen selbst mitgebracht werden (BYOD = bring your own device). Verpflegungs-, Aufenthaltskosten, Versicherungen und Reisespesen sind Sache der Teilnehmenden.

5. Zahlungstermin

Die Kosten des Lehrgangs sind ab dem Datum des Anmeldeschlusses in drei Raten geschuldet. Die erste Rate ist vor dem Lehrgangsstart, die zweite vor dem zweiten Semester, die vor dem dritten Semester fällig. Der Verein Trägerschaft Gebäudehüllenplaner behält sich vor, Teilnehmende vom Lehrgang auszuschliessen, sofern die Kosten nicht fristgerecht beglichen wurden.

6. Abmeldung/Umbuchung/Fernbleiben

Abmeldungen und Umbuchungen von sämtlichen Dienstleistungen müssen schriftlich oder elektronisch per E-Mail mit den nötigen Belegen (z. B. Arztzeugnis) erfolgen. 

Bei einer Abmeldung oder Umbuchung nach dem Datum des Anmeldeschluss, jedoch noch vor Beginn des Lehrgangs, werden 10% der Kosten, mindestens jedoch CHF 200.00, als Entschädigung fällig. Kann die teilnehmende Person oder ihr Arbeitgeber rechtzeitig vor Beginn des Lehrgangs eine andere Person, welche die jeweiligen Zulassungsbedingungen erfüllt, angeben, so wird keine Entschädigung erhoben. 

Bei einer Abmeldung, Umbuchung oder infolge Fernbleibens nach dem Start des Lehrgangs, sind die gesamten Kosten als Entschädigung fällig.

7. Durchführung

Der Verein Trägerschaft Gebäudehüllenplaner behält sich vor, den Lehrgang aus organisatorischen Gründen (z.B. unzureichende Anzahl Teilnehmende) abzusagen. In diesem Fall werden bereits bezahlte Kosten zurückerstattet.

8. Ausschluss

Teilnehmende, die gegen vertragliche Verpflichtungen und/oder die Hausordnung verstossen oder die Lerndienstleistung stören, können vom Lehrgang ausgeschlossen werden. Es besteht kein Anspruch auf Rückzahlung der Kosten bzw. eines Teils davon.

9. Versicherung/Haftpflicht

Im Rahmen sämtlicher vom Verein Trägerschaft Gebäudehüllenplaner organisierten Dienstleistungen ist der Abschluss von Versicherungen (z. B. Annullierungskosten- oder Unfallversicherung) Sache der Teilnehmenden. Schadenersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung, aus Vertragsverletzung, aus Verschulden bei Vertragsabschluss und aus unerlaubter Handlung sind, soweit nicht vorsätzliches oder grobfahrlässiges Handeln vorliegt, gegen den Verein Trägerschaft Gebäudehüllenplaner und gegen die Erfüllungs- bzw. Verrichtungsgehilfen des Vereins Trägerschaft Gebäudehüllenplaner gänzlich ausgeschlossen. Die Haftung für indirekte Schäden und Folgeschäden ist ausgeschlossen.

10. Datenschutz

Bei der Anmeldung zum Lehrgang werden Daten erhoben, welche allein dem Zweck der weiteren Kommunikation dienen. Beim Umgang mit Ihren Daten hält sich der Verein Trägerschaft Gebäudehüllenplaner an die geltende Gesetzgebung. Es werden nur diejenigen Daten erfasst, die zur Abwicklung der Anmeldung sowie für die Kommunikation notwendig sind. Die Daten werden vertraulich behandelt und nicht an Dritte weitergegeben. Weitere Angaben zum Datenschutz entnehmen Sie der Datenschutzerklärung der Webseite.

11. Gerichtsstand

Für alle Rechtsbeziehungen mit dem Verein Trägerschaft Gebäudehüllenplaner ist ausschliesslich das Schweizer Recht anwendbar. Gerichtsstand ist Uzwil. Sollten einzelne Punkte der AGB unwirksam sein, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht.


Uzwil, Februar 2024